Die neue Wahlordnung: Einsatz neuer Technologien
Wahlordnung 2024
15.07.2024Die Mitgliederversammlung des Verbandes hat die Neufassung der Wahlordnung beschlossen. Diese ist am 04.07.2024 in Kraft getreten. Dieser Schritt erfolgte vor dem Hintergrund der Lehren aus der COVID-19-Pandemie, die gezeigt hat, wie schnell öffentliche Gremien, Vereine und Verbände in ihrer Handlungsfähigkeit beeinträchtigt werden können. Besonders wichtig war es daher, neue Technologien zu legitimieren, um sie zukünftig bei Bedarf effektiv nutzen zu können. In diesem Sinne werden in der neuen Wahlordnung verschiedenartige Möglichkeiten zur Integration moderner Technologien berücksichtigt.
Durch eine Verbindung der neuen Wahlordnung mit § 10 Absatz 4 der Hauptsatzung des Verbandes können nun auch ehemalige ordentliche oder stellvertretende Vorstandsmitglieder sowie Teilnehmer in Bodenordnungsverfahren durch Beschluss des amtierenden Vorstandes als Kandidaten für die Wahl zum Vorstand zugelassen werden. Frau Grimberg, die Geschäftsführerin, betont, dass diese Maßnahme dem Verbandsvorstand die Möglichkeit gibt, sich durch einen erweiterten Personenkreis unterstützen zu lassen und von einem breiteren Spektrum an Fachwissen und Erfahrung zu profitieren.
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