Grundsteuerreform

Wer ist von der Erklärungspflicht in Flurneuordnungsverfahren betroffen?

01.07.2022

Im Steuerrecht unterscheidet man grundsätzlich zwischen dem wirtschaftlichen Eigentum und dem zivilrechtlichen Eigentum (vgl. § 39 Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 AO). Wirtschaftliches Eigentum liegt insbesondere vor, wenn Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren auf den Steuerpflichtigen übergegangen sind. Das bedeutet, derjenige der die wirtschaftliche Sachherrschaft über ein Wirtschaftsgut inne hat, wird im steuerlichen Sinne bereits als wirtschaftlicher Eigentümer des Vermögensgegenstandes betrachtet und ist somit auch steuerpflichtig.

Für die Teilnehmer oder Teilnehmergemeinschaften in Flurneuordnungsverfahren bedeutet das:

  • Werden die Beteiligten in den Besitz der neuen Grundstücke nach § 56 FlurbG vorläufig eingewiesen, geht das wirtschaftliche Eigentum auf den in der neuen Feldeinteilung benannten Empfänger im Zeitpunkt der vorläufigen Besitzeinweisung über. Erklärungspflichtig ist in diesen Fällen der in der neuen Feldeinteilung benannte Empfänger.

  • Im Falle eines Landverzichtes eines Beteiligten nach § 52 und § 53 FlurbG geht das wirtschaftliche Eigentum im Zeitpunkt der Unwiderruflichkeit der Zustimmung zum Landabfindungsverzicht (Verzichtseingang bei der zuständigen Flurbereinigungsbehörde) auf die Teilnehmergemeinschaft als untere Flurbereinigungsbehörde bzw. auf den Annehmenden der Landverzichtserklärung über. Erklärungspflichtig ist in diesen Fällen die Teilnehmergemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts bzw. der Landverzichtsannehmende.

Details finden Sie dazu auf der Seite der Finanzverwaltung unter folgendem Link:

https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/betriebe-der-land-und-forstwirtschaft/

und im Informationsblatt der Finanzverwaltung:

Öffentliche Bekanntmachungen

21.05.2025
BOV Bleyen-Genschmar
Feststellung der Wertermittlung
300214_Wertermittlungsrahmen_02.pdf
19.05.2025
FBV Schnelle Havel
Anordnungsbeschluss
500125_Anordnungsbeschluss.pdf
11.11.2024
Land- und Dorfentwicklungsverfahren Brodowin
Schlußfeststellung
5002F_Schlussfeststellung.pdf

Aktuelle Ausschreibungen

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05.02.2020
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