Grundsteuerreform

Wer ist von der Erklärungspflicht in Flurneuordnungsverfahren betroffen?

01.07.2022

Im Steuerrecht unterscheidet man grundsätzlich zwischen dem wirtschaftlichen Eigentum und dem zivilrechtlichen Eigentum (vgl. § 39 Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 AO). Wirtschaftliches Eigentum liegt insbesondere vor, wenn Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren auf den Steuerpflichtigen übergegangen sind. Das bedeutet, derjenige der die wirtschaftliche Sachherrschaft über ein Wirtschaftsgut inne hat, wird im steuerlichen Sinne bereits als wirtschaftlicher Eigentümer des Vermögensgegenstandes betrachtet und ist somit auch steuerpflichtig.

Für die Teilnehmer oder Teilnehmergemeinschaften in Flurneuordnungsverfahren bedeutet das:

  • Werden die Beteiligten in den Besitz der neuen Grundstücke nach § 56 FlurbG vorläufig eingewiesen, geht das wirtschaftliche Eigentum auf den in der neuen Feldeinteilung benannten Empfänger im Zeitpunkt der vorläufigen Besitzeinweisung über. Erklärungspflichtig ist in diesen Fällen der in der neuen Feldeinteilung benannte Empfänger.

  • Im Falle eines Landverzichtes eines Beteiligten nach § 52 und § 53 FlurbG geht das wirtschaftliche Eigentum im Zeitpunkt der Unwiderruflichkeit der Zustimmung zum Landabfindungsverzicht (Verzichtseingang bei der zuständigen Flurbereinigungsbehörde) auf die Teilnehmergemeinschaft als untere Flurbereinigungsbehörde bzw. auf den Annehmenden der Landverzichtserklärung über. Erklärungspflichtig ist in diesen Fällen die Teilnehmergemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts bzw. der Landverzichtsannehmende.

Details finden Sie dazu auf der Seite der Finanzverwaltung unter folgendem Link:

https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/betriebe-der-land-und-forstwirtschaft/

und im Informationsblatt der Finanzverwaltung:

Öffentliche Bekanntmachungen

15.02.2023
BOV Golzow
4. Änderungsbeschluss mit Karte
300108_4_Aendungsbeschluss_Karte.pdf
09.01.2023
BOV Küstriner Vorland
Teilungsbeschluss
300213_300122_Teilungsbeschluss.pdf
06.01.2023
BOV Kietz
Änderung der Wertermittlung
400207_oeBAeWE.pdf

Aktuelle Ausschreibungen

Ausschreibungen des vlf finden Sie auf der eVergabe-Plattform

14.03.2023
16-2023: FBV Schwarzer Graben Vermessung der Verfahrensgrenze
Ende der Angebotsfrist: 31.03.2023 um 10:00 Uhr Veröffentlicht: 14.03.2023
230314_16-2023_Bekanntmachung.pdf12.2 K
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