Neugestaltung von Flurstücksstrukturen geht in einer Flurneuordnung nur mit den Bodeneigen­tümern

28.02.2017

Ängste vor Enteignung, Verschlechterung des derzeitigen Grundeigentums, Veränderung der Lage­verhältnisse oder auch davor, ohne Mitsprachemöglichkeit einen Endzustand "überge­stülpt" zu bekommen? In der Flurneuordnung erfolgt die Neugestaltung von Flurstücksstrukturen nur mit den Bodeneigen­tümern,

aber wie wird das gemacht?

siehe hierzu: Artikel von Dr. Rolf-Denis Kupsch, (Fachbereichsleiter Flächenmanagement im vlf Brandenburg)

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