Neugestaltung von Flurstücksstrukturen geht in einer Flurneuordnung nur mit den Bodeneigentümern
28.02.2017Ängste vor Enteignung, Verschlechterung des derzeitigen Grundeigentums, Veränderung der Lageverhältnisse oder auch davor, ohne Mitsprachemöglichkeit einen Endzustand "übergestülpt" zu bekommen? In der Flurneuordnung erfolgt die Neugestaltung von Flurstücksstrukturen nur mit den Bodeneigentümern,
aber wie wird das gemacht?
siehe hierzu: Artikel von Dr. Rolf-Denis Kupsch, (Fachbereichsleiter Flächenmanagement im vlf Brandenburg)
Öffentliche Bekanntmachungen
02.01.2024
BOV Unteres Welsebruch
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500112_oeB_1AeWE.pdf
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